Mietverwaltung

=> Bei Übernahme der Mietverwaltung:
  - Überprüfung der Miethöhe (Nettomiete und Nebenkostenzahlung)
  - Durchführung der Mieterhöhung und weitere Überwachung des Zeitpunktes für eine mögliche Mietanpassung
  - Führen eines Mietspiegels zur rechtlichen Untermauerung der Mieterhöhung
 
=> Wirtschaftsverwaltung
  - Überwachung des Mieteinganges zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt
  - Automatische Weiterleitung der Nettomiete an den Eigentümer per Dauerauftrag
  - Mahnung bei Zahlungsverzug und Unterrichtung des Eigentümers
  - Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  - Auf Wunsch des Eigentümers: Vertretung seiner Interessen auf Eigentümerversammlungen
  - Zahlung der Grundsteuer und sonstiger Gebühren
  - Ausfüllen von Wohngeldbescheinigungen
 
=> Bei Mieterwechsel:
  - Überwachung der Kündigungsfrist
  - Erstellung von Abnahmeprotokollen (Mängelbericht), Abmahnung der Mieter zur Mängelbeseitigung
  - Verrechnung bzw. Auszahlung der Kaution nach ordnungsgemäßer Übergabe
  - Zwischenablesung für Schlußrechnung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  - Auszahlung des Guthabens oder Aufforderung zur Nachzahlung
 
=> Bei Neuvermietung:
  - Falls gewünscht: Mietersuche durch einen Makler zu den ortsüblichen Gebühren
  - Ausfertigung des Mietvertrages
  - Vereinbarung der Kaution, Verwaltung des Kautionskontos
 
=> Technische Verwaltung:
  - Überwachung der Renovierungszeiten laut Mietvertrag
  - Beauftragung von notwendigen Reparaturen innerhalb der Wohnung
  - Bei erforderlichen größeren Reparaturen oder Instandhaltungen: anfordern von Kostenangeboten und Auftragsvergabe erst nach Rücksprache und Einverständnis des Eigentümers
  - Überwachung der Handwerker in der Wohnung