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Bei Übernahme der Mietverwaltung: |
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Überprüfung der Miethöhe (Nettomiete und Nebenkostenzahlung) |
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Durchführung der Mieterhöhung und weitere Überwachung des Zeitpunktes für eine mögliche Mietanpassung |
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Führen eines Mietspiegels zur rechtlichen Untermauerung der Mieterhöhung |
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Überwachung des Mieteinganges zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt |
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Automatische Weiterleitung der Nettomiete an den Eigentümer per Dauerauftrag |
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Mahnung bei Zahlungsverzug und Unterrichtung des Eigentümers |
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Jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung |
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Auf Wunsch des Eigentümers: Vertretung seiner Interessen auf Eigentümerversammlungen |
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Zahlung der Grundsteuer und sonstiger Gebühren |
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Ausfüllen von Wohngeldbescheinigungen |
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Überwachung der Kündigungsfrist |
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Erstellung von Abnahmeprotokollen (Mängelbericht), Abmahnung der Mieter zur Mängelbeseitigung |
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Verrechnung bzw. Auszahlung der Kaution nach ordnungsgemäßer Übergabe |
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Zwischenablesung für Schlußrechnung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung |
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Auszahlung des Guthabens oder Aufforderung zur Nachzahlung |
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Falls gewünscht: Mietersuche durch einen Makler zu den ortsüblichen Gebühren |
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Ausfertigung des Mietvertrages |
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Vereinbarung der Kaution, Verwaltung des Kautionskontos |
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Technische Verwaltung: |
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Überwachung der Renovierungszeiten laut Mietvertrag |
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Beauftragung von notwendigen Reparaturen innerhalb der Wohnung |
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Bei erforderlichen größeren Reparaturen oder Instandhaltungen: anfordern von Kostenangeboten und Auftragsvergabe erst nach Rücksprache und Einverständnis des Eigentümers |
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Überwachung der Handwerker in der Wohnung |
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