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Vorbereitung zur Beschlußfassung, Überwachung und Abrechnung von im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen |
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Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen |
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Objektbegehung mit Hausmeister und Verwaltungsbeirat bei Bedarf, jedoch mindestens 1-2 mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Bedarfstellung, Bedarfsanalysen zur Einleitung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen |
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Angebotsprüfungen |
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Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluß |
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Rechnerische und sachliche Prüfung auf Übereinstimmung mit den vergebenen Aufträgen
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Kleinreparaturen ausführen lassen im Rahmen der Verwalterbefugnisse |
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Mitwirkung an baulichen Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum |
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Erstellung von mittel- und langfristigem Investitionsplan für durchzuführende Sanierungsarbeiten an der Haustechnik und Bausubstanz
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