Bereich Objektverwaltung

=> Durchführung der ordnungsmäßigen Beschlüsse der Wohnungseigentümer
=> Abhalten von Sprechstunden für den Verwaltungsbeirat
=> Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümer
=> Abgabe von Erklärungen für die Herstellung von Versorgungseinrichtungen
=> Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind ( z.B. Verjährungs-, Ausschluß- und Rechtsmittelfrist)
=> Bearbeitung und Aufbereiten von Versicherungsfällen
=> Kontrolle und Überwachung der Hausordnung und anderer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen
=> Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
=> Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an die Wohnungseigentümer
=> Stellungnahme zu Anträgen baulicher Veränderungen im Sondereigentum
=> Vertretung der Gemeinschaft bei öffentlich- rechtlichen Bauauflagen und Bauverfahren
(z.B. Umlegeung, Sanierung nachbarrechtlicher Genehmigungen)
=> Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung ausserhalb der üblichen Bürostunden in Abstimmung mit dem Beirat, bei Beschlußunfähigkeit auch der Folgeversammlung incl. aller anfallenden Kosten, ausgenommen der Saalmiete