=> |
Durchführung der ordnungsmäßigen Beschlüsse der Wohnungseigentümer |
=> |
Abhalten von Sprechstunden für den Verwaltungsbeirat |
=> |
Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümer |
=> |
Abgabe von Erklärungen für die Herstellung von Versorgungseinrichtungen |
=> |
Maßnahmen zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind ( z.B. Verjährungs-, Ausschluß- und Rechtsmittelfrist) |
=> |
Bearbeitung und Aufbereiten von Versicherungsfällen |
=> |
Kontrolle und Überwachung der Hausordnung und anderer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen |
=> |
Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat |
=> |
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an die Wohnungseigentümer |
=> |
Stellungnahme zu Anträgen baulicher Veränderungen im Sondereigentum |
=> |
Vertretung der Gemeinschaft bei öffentlich- rechtlichen Bauauflagen und Bauverfahren (z.B. Umlegeung, Sanierung nachbarrechtlicher Genehmigungen) |
=> |
Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung ausserhalb der üblichen Bürostunden in Abstimmung mit dem Beirat, bei Beschlußunfähigkeit auch der Folgeversammlung incl. aller anfallenden Kosten, ausgenommen der Saalmiete |
|
|
|